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LG Limburg, 20.04.2004 - 7 T 352/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- beck.de , S. 22
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Herborn, 15.11.2003 - 71 M 949/03
- LG Limburg, 20.04.2004 - 7 T 352/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77
geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung
Auszug aus LG Limburg, 20.04.2004 - 7 T 352/03
Der Besitz kann nur durch eine vom Aufgabenwillen getragene, äußerlich erkennbare Handlung aufgegeben werden (BGH NJW 1979, 714 f., zitiert in Juris). - OLG Düsseldorf, 05.07.1999 - 3 W 195/99
Verpflichtung des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Räumungstitels
Auszug aus LG Limburg, 20.04.2004 - 7 T 352/03
Derart aufwendige Maßnahmen sind nicht mehr Aufgabe des Gerichtsvollziehers, sondern sind nach § 887 ZPO zu vollstrecken, wobei hier offen bleiben kann, ob ein bloßer Räumungs- und Herausgabetitel insoweit ausreicht (OLG Düsseldorf, MDR 2000, 414 f., zitiert in Juris).
- AG Pirna, 02.06.2009 - 1 M 1289/09 Die Beseitigung des auf den Grundstücken vorhandenen Abfalls geht über das dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Herausgabevollstreckung obliegenden "Wegschaffens von beweglichen Sachen" hinaus (vgl. LG Limburg an der Lahn, Beschluss vom 20. April 2004 7 T 352/03 sowie BGH, Beschluss vom 25. Juni 2004 IX a ZA 9/04).